Schulordnung für das Gymnasium Langen
Ein von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Schulklima und eine angenehme Arbeitsatmosphäre sind die Voraussetzung dafür, dass Lehrern, Lernen und Leben an unserer gelingt. Die Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern bilden die Schulgemeinschaft am Gymnasium Langen. Gemeinsam übernehmen wir die Verantwortung dafür, dass wir erfolgreich zusammen arbeiten und lernen können.
Darum verhalte ich mich folgendermaßen:
- Ich achte den anderen und füge ihm weder körperliches noch seelisches Leid zu.
- Ich störe niemanden.
- Ich bin hilfsbereit und höflich.
- Ich halte meinen Arbeitsplatz, die Klasse, das Foyer, alle Gemeinschaftsräume und -anlagen sauber.
- Auf meine Geld- und Wertsachen achte ich selbst, die Schule übernimmt keine Haftung.
- Die Fundsachen finde ich beim Hausmeister.
- Ich beschädige weder das Schuleigentum noch das Eigentum anderer Personen.
Geschieht es doch, melde ich den Vorfall und bringe die Sache in Ordnung. - Ich beachte die Unterrichtszeiten, ich erscheine pünktlich. Den Unterricht beendet die Lehrkraft. Sollte 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrkraft erschienen sein, so benachrichtigt der Klassensprecher das Sekretariat.
- Vor dem Unterrichtsbeginn halte ich mich auf dem Schulhof oder im Foyer auf. In den beiden großen Pausen halte ich mich draußen auf, nur bei Regen oder Eisglätte nutze ich das Foyer. In den Fünf-Minuten-Pausen halte ich mich in meiner Klasse oder im Fachraum auf.
- Nur auf dem Schulhof darf ich rennen oder mit dem Ball spielen. Dabei nehme ich Rücksicht auf meine Mitschülerinnen und Mitschüler.
- Beim Ballspielen werfe oder schieße ich nicht gegen das Schulgebäude, Mobiliar, Fenster- oder Türscheiben.
- Im Gebäude verhalte ich mich angemessen und rücksichtsvoll. Insbesondere bei einem Raumwechsel während der Unterrichtszeit gehe ich leise über die Gänge.
- Ich benutze keine Mobiltelefone, Digitalkameras und MP 3-Player in der Schule und auf dem Schulgelände. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift muss ich damit rechnen, dass sie von einer Lehrkraft zeitweise eingezogen und nach der Unterrichtszeit wieder ausgehändigt werden.
- Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf ich das Schulgelände nicht verlassen, da der Versicherungsschutz erlischt.
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