Krankheit eines Kindes
Liebe Eltern,
sollte Ihr Kind erkrankt sein und nicht die Schule besuchen können, dann teilen Sie uns das bitte telefonisch über das Sekretariat mit. Bei einigen Infektionskrankheiten ist es notwendig, einen Arzt aufzusuchen. Sollte
die Krankheit es erfordern, dass die Schule Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung der Erreger treffen muss, dann teilen Sie uns das auch bitte mit. Bei einigen Krankheiten darf Ihr Kind erst wieder die Schule besuchen, wenn der behandelnde Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
Weitere Informationen sind über die Seiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) und über das Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.kindergesundheit-info.de) zu erhalten.
Der Belehrungsbogen für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte kann über unseren Downloadbereich herunter geladen werden.