Sidebar

Liebe Eltern, Erziehungeberechtigte und liebe Schülerinnen und Schüler,

seit dem 12.04.2021 besteht in Niedersachsen eine Testpflicht für alle am Präsenzunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, für alle Lehrkräfte und für das nichtunterrichtende Personal. Diese Tests werden im vorderen Nasenbereich vorgenommen, tun nicht weh und sind schnell durchgeführt. Die Testpflicht entfällt bei einer vollständigen Impfung oder einer Genesung. In beiden Fällen muss der Schule eine offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.

Das bedeutet, dass alle ungeimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht in der Schule teilnehmen, 3x pro Woche getestet werden müssen. Die Testung erfolgt immer montags, mittwochs und freitags, immer zu Hause VOR dem Unterricht. Die Schule stellt die Tests zur Verfügung.

Eine Anleitung liegt dem Testkit bei.

Ein negativer Test wird von den Eltern auf dem per Email und Untis versendeten Bestätigungszettel eingetragen. Diese Bestätigung haben die Schülerinnen und Schüler an jedem Schultag vorzuzeigen. Hat ihr Kind diese Bescheinigung nicht dabei, können Sie diese zeitnah per Email nachreichen. Wurde der Test vergessen und liegt eine Einverständniserklärung vor, kann - sofern noch Tests in der Schule vorhanden sind - in der Schule nachgetestet werden. Für diesen Zeitraum verpasst Ihr Kind allerdings den Unterricht. Kann die Bescheinigung nicht nachgereicht oder in der Schule kein Test durchgeführt werden, darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen und muss abgeholt werden. Denken Sie also bitte unbedingt an den Test und die Bestätigung.

Bei einem positiven Testergebnis bleibt die Schülerin bzw. der Schüler zu Hause. Die Schule wird bitte umgehend informiert und es wird am gleichen Tag ein PCR-Test gemacht (z.B. beim Hausarzt). Erst wenn dieser Test ein negatives Ergebnis aufzeigt, darf die Schülerin/der Schüler wieder die Schule betreten.

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen eine Testung ablehnen, darf Ihr Kind das Schulgelände nicht betreten. Es besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht, da das Fernbleiben als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird und somit eine Verletzung der Schulpflicht darstellt.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht besteht derzeit nicht.

 

 

 

 

"Herzlich willkommen am Gymnasium Langen."

Isabella Grüninger
Schulleiterin